47. évfolyam, 2001. 3. szám
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Gedanken über die bibliothekarische Ausbildung im Spiegel der neuen Verodnung und der Anfoderungen an Qualifikation 


HARALYI Krisztina

Könyvtári Figyelõ (Library Review) New Series 11. (Vol. 47.) 2001. No. 3. (S. 495 – 503.

Am 1. September 2002 tritt die Regierungsverordnung No. 200/2000. in Kraft, die in allen Hochschulen die Einführung des Kreditsystems vorschreibt. Dies beeinflusst die Anforderungen an Qualifizierungen und Berufsbildungen, die an Hochschulen geschaffen werden können. Die Regierungsverordnungen, die die Anforderungen an Qualifikation regeln, müssen dem Kreditsystem entsprechend umgestaltet werden.

Bis heute hat dies im Bereich der Grundausbildung an der philosophischen und gesellschaftswissenschaftlichen Fakultäten stattgefunden. In diesem Beitrag wird das Gesetz über die bibliothekarische Ausbildung untersucht.

Aus der Sicht der zukünftigen Studenten des Fachbereichs Bibliothek sind wichtige Veränderungen geschehen. Die Benennung des Faches und die Titulierung der Qualifizierung haben sich geändert (Informationsspezialist-Bibliothekar). In der ersten Grundausbildung wurde das Zweifachstudium obligatorisch gemacht. Als Neuigkeit besteht die Möglichkeit die Universitäts- und Hochschulfächer zu kombinieren. In der Zukunft an allen Universitäten wird die Voraussetzung des Diploms das Dasein einer Grundstufen- und einer Mittelstufenprüfung in zwei lebenden Sprachen, an den Hochschulen das Dasein einer Mittelstufenprüfung in einer lebenden Sprache.

Die neue gesetzliche Regelung regelt viele Fragen gar nicht, oder nach der Meinung der Autorin tut das unlogisch, deshalb werden im Beitrag einige Vorschläge gegeben. In zweiter oder weiterer Ausbildung ist die Zahl der Krediten genau festgelegt, aber der Kreditwert der Diplomarbeit, des Praktikums und der Rigorosen wird nicht bestimmt. Es gibt ein irrationell großes Unterschied in der Kreditzahl zwischen der ersten und zweiten Grundausbildung an den Universitäten, und das bedeutet, dass der Student/die Studentin während der zweiter Grundausbildung zu viele nicht zu seinem/ihrem Fachbereich gehörigen Fächer studieren muss.

Nach der Meinung der Verfasserin soll die Zahl der wählbaren Fächer an den Hochschulen vermindert werden, weil es an den Hochschulen keine Forscherausbildung geht, deshalb ist die Spezialisierung weniger betont.

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