46. évfolyam, 2000. 3. szám
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Änderungen des ungarischen Urhebergesetzes, 2. Teil

KISS Zoltán

Nach der allgemeinen Darstellung des neuen ungarischen Urheberrechts (siehe Könyvtári Figyelõ Nr. 1/2. 2000), das am 1. September 1999 (Gesetz Nr. 77/2000) in Kraft getreten ist, geht es um die rechtliche Änderung der elektronischen Formate im Internet.

Die Regelung der Herstellung und Nutzung von Software und Datenbanken weicht von den allgemeinen Regeln ab; sie schützt nicht die Basis und das Operationssystem der Programme, sondern das einheitliche System ihrer Bestandteile. Eine Software gilt bloß dann als Autorenwerk, wenn sie durch ihre Bestandteile (Quellenkode, Objektkode) ein einheitliches System darstellt. Der Benutzer, der für die Software ein Nutzungsrecht erworben hat, wird das Recht für die Multiplizierung, Modifizierung und Überarbeitung des Programms haben. Die freie Nutzung von Software ist für populärwissenschaftliche Zwecken auch untersagt; die Ausleihe von Software und Datenbanken ist in Bibliotheken ebenso verboten. Eine Datenbank ist urheberrechtlich geschützt, wenn sie inhaltlich und strukturell die eigene geistige Schöpfung ihres Autors darstellt; dies gilt auch für einen Teilbereich der Software, aber der Benutzer muß einen Nutzungsvertrag mit dem Autor abschließen.

Bei der Multimedia-CD-ROM-Benutzung besteht ein Problem der Beschaffung der Autorenrechte, die zur Herausgabe von CD-ROMs benötigt werden; deshalb ist es zwingend, nach westeuropäischem Vorbild eine zentrale Einrichtung (one-stop-shop) aufzubauen, die diese Rechte genehmigt.

Die meist ungelösten Fragen befinden sich auf dem Gebiet des Internets. Es muß hier die Definition von Multiplizierung und der Begriff der „öffentlichen Aufführung” erweitert werden. Dort, wo die rechtliche Lage schon geklärt ist, erstellte die Organisation ARTISJUS die Basis, die den Grund der mit den rechtsausübenden Vereinigungen abzuschließenden Verträge bildet. Die Frage der Verantwortlichkeit im Bereich der Autorenrechte und der Rechtverletzungen im Internet sind aber noch nicht geklärt worden. 

Országos Széchényi Könyvtár
Észrevételek (2001/04/19)