41. évfolyam, 1995. 4. szám
Archívum
English Ungarisch

Neue Phase der Vorbereitungen zum neuen Bibliotheksgesetz

PAPP István

Die heute gültige Verordnung über das ungarische Bibliothekswesen stammt aus 1976. Seit 1990 - paralell mit dem Systemwechsel - wurde mit den Vorbereitungen des Textes einer neuen Gesetzesvorlage begonnen, abet aus verschiedenen Gründen wurden die Arbeiten eingestellt. Der Verein Ungarischer Bibliothekare wollte in dieser Lage helfen, und hat, als Fortsetzung des Seminars des Europarates über bibliothekarische Gesetzgebung, das im Herbst 1994 stattfand, eine Konferenz über die Vorbereitung des ungarischen Bibliotheksgesetzes organisiert. Die Teilnehmer waren prominente ungarische Bibliothekare, Vertreter der zuständigen Ministerien und 16 ausländische Gäste. Ziel des Seminars war es, in Zusammenarbeit mit Spezialistén alternative Lösungen als Anhaltspunkt zu den weiteren Arbeiten zu sammeln. C;~i Grundfragen sind die folgenden: wird überhaupt ein Bibliotoeksgesetz benötigt; wenn ja, wie soll es sein: ausführlich oiler vom Rahmencharakter; welche Bibliotheken soll es umfassen; welche Rechte und Pflichte sollen die Erhalterorgani$ationen haben; wie sollen die Bibüotheken finanziert werden; welche Bibliothekstypen sollen aufgeführt werden; welche Dienstleistungen sollen genannt werden usw. Es wurde festgestellt, lass ein Gesetz benötigt wird, abet seine Erarbeitung nur dann realistisch ist, wenn es keine Mehrkosten mit sich bringt. Als Ausgangspunkt wurde die Verfassung bett~achtet. Ein umfassendes Gesetz hat bessere Ghancen. Die Fragen, die im Gesetz nicht figurieren werden, sollen mit Richtlinien und mit beruflichem Konsens gelöst werden. Die Gesetzesvorlage wird wahrscheinlich nut die Öffentlichen Bibliotheken umfassen, die aus öffentlichen Mitteln erhalten werden. Es loll Recht und P1licht der Erhalterorganisátion sein, die Bibliotheken zu finanzieren, aber ins Gesetz können nur wenige Garantien dafür eingebaut werden. Dié Gesetzesvorlage soll die Bibliothekstypen und ihre Dienstleistungen regeln, abe~ nicht ausführlich. (S. 567-584)

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